Kreisgruppe Wolfenbüttel

Schutzgebietsausweisung FFH-Gebiet „Asse“

05. Juni 2019 | Lebensräume, Naturschutz

Asse, oberhalb von Wittmar - Foto: Manfred Kracht

Ist das Natur, oder kann das weg?

Als letztes FFH-Gebiet im Landkreis Wolfenbüttel sollen die vielfältigen Naturschätze des Asse-Höhenzuges jetzt mit nationalem Recht geschützt werden. Und Schätze gibt es in der Asse viele. Den größten und sichtbarsten Raum nimmt dabei der Buchenwald ein, mit seinen mächtigen, nicht selten 200-300 jährigen Altbäumen. Aufgrund des geologisch abwechslungsreichen Untergrundes haben sich unterschiedliche Waldtypen wie Waldmeister-, Heinsimsen- oder Orchideen-Buchenwald entwickelt. Aber auch Eichenbestände, artenreiche Magerwiesen und Quellbereiche und eine bemerkenswerte Amphibienpopulation machen die Asse zu einer Schatzkammer der Natur von europäischem Rang.

Das hat auch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) im Sommer 2018 so gesehen, eine Schutzgebietssatzung für ein Naturschutzgebiet Asse erarbeitet und das Beteiligungsverfahren für die Träger Öffentlicher Belange eingeleitet. Eine Entscheidung mit Signalwirkung finden die Umweltverbände BUND und NABU, angesichts der massiven Holzentnahme im Assewald 2018.

Normalerweise wird das Ergebnis nach Würdigung aller Einwendungen dann dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Nicht so bei der Asse. Statt einer Beschlussvorlage erstellte die Behörde einen neuen Satzungsentwurf, der nun lediglich ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einem kleinen nur 12 Hektar großem Naturschutzgebiet (NSG) vorsieht. Was war geschehen?

Viele Einwendungen aus unterschiedlichen Interessen gab es zu den Einschränkungen, insbesondere des Wegegebotes in einem Naturschutzgebiet. Was die Verwaltung jedoch umlenken ließ, war die unmissverständliche Klageandrohung einer Gruppe von Forstgenossenschaften in der Asse für den Fall einer NSG-Ausweisung. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden will die UNB nun mit einem LSG und nahezu identischem Satzungstext einen ausreichenden Schutz des FFH-Status erreichen – und tatsächlich lässt der Gesetzgeber den Kommunen die Wahl zwischen NSG und LSG-Satzungen.

Für die Umweltverbände dagegen ist dies die Kapitulation des Naturschutzes vor den kurzfristigen Profitinteressen im Assewald. Wo Natur vorrangig geschützt werden soll, muss draußen auch ein Naturschutzgebietsschild stehen. Das Betretungsverbot abseits der Wege in NSGs ist für die Natur in der Asse angesichts des hohen Besucherdrucks und Erlebnistourismus mit Sicherheit hilfreich. Auch das Vorkaufsrecht für Kommunen und das Verschlechterungsverbot in NSGs geben der Verwaltung eine besondere Möglichkeit den Schutz der Natur im Falle von unkooperativen Eigentümern dennoch durchzusetzen. Viel wichtiger ist aber die Kopplung von Fördergeldern ausschließlich für NSG-Flächen. Hier können Eigentümer Erschwernisausgleich beantragen. Dazu ist aber eine „ehrliche Unterschutzstellung“ eine wichtige Handhabe für wirksamen Naturschutz.

Die Behörde setzt auf vertrauensvolle Gespräche und eine Selbstverpflichtung der Eigentümer zum Schutz der Natur - aber woraus soll hier Vertrauen gegenüber Waldbesitzern entstehen, die anwaltlich gegen eine Naturschutzverordnung vorgehen?

Inzwischen hat diese Auseinandersetzung dank der Umweltverbände auch die Politik erreicht und das Thema wird wohl erstmals im Umweltausschuss des Landkreises am 02.09.2019 öffentlich diskutiert. Der UN-Biodiversitätsbericht von Anfang Mai mahnt engagierteren lokalen Artenschutz erneut an, und in der Öffentlichkeit steigt die Wertschätzung von Umweltthemen, auch dem Artenschutz in letzter Zeit merklich an, wie bei den fridays for future, der Medienpräsenz von Insekten- und Bienenschutz und den unerwartet hohen Stimmengewinnen der Grünen bei der kürzlichen Europawahl zu sehen ist. Es ist an der Zeit Naturverträglichkeit und Nachhaltigkeit zum Leitbild all unseres Handelns zu machen.

In der Asse geht es jetzt um eine Richtungsentscheidung. Man darf gespannt sein, ob hier die Natur siegen wird, oder der Assewald weiterhin geplündert werden darf.

Olaf Dalchow

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